Kostenübersicht
Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit, bei Coaching und Supervision kommen 20 % MWSt hinzu.
Bei Therapie ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ab der ersten Sitzung möglich.*)
PSYCHOTHERAPIE (einzeln)
EUR 90,- Erstgespräch, 50 Minuten (1 Einheit)
EUR 110,- Folgegespräche, 50 Minuten (1 Einheit)
THERAPIE IM GEHEN (einzeln)
EUR 135,- Folgegespräche, 50 Minuten Gesprächszeit + Anreise- und Abreisezeit (reserviertes Zeitfenster 120 Minuten)
PAARTHERAPIE
EUR 165,- Erstgespräch, 75 Minuten (1,5 Einheiten)
EUR 195,- Folgegespräche, 75 Minuten (1,5 Einheiten)
THERAPIE AB 3 PERSONEN (z.B. Familien)
EUR 195,- Erstgespräch, 75 Minuten (1,5 Einheiten)
EUR 225,- Folgegespräche, 75 Minuten (1,5 Einheiten)
SUPERVISION, COACHING, BERATUNG, ONLINE-VIDEO (einzeln)
EUR 108,- Erstgespräch (= 90 EUR + 20 % MWSt), 50 Minuten (1 Einheit)
EUR 132,- Folgegespräche (= 110 EUR + 20 % MWSt), 50 Minuten (1 Einheit)
GRUPPENSUPERVISION
EUR 180,- (= 150 EUR + 20 % MWSt), 50 Minuten (1 Einheit)
Zahlungsmodalitäten
Die Verrechnung erfolgt direkt nach der Sitzung über eine Honorarnote bzw. Rechnung. Bezahlung bitte per Kartenzahlung. Damit möchte ich Ihnen und mir Zeit ersparen, indem keine Kontoüberweisungen notwendig sind bzw. sie kein Bargeld mitnehmen müssen. Das Honorar kann mit folgenden Karten oder Handy-Systemen gezahlt werden:
- EC, Maestro/V Pay, MasterCard und Visa
- Apple Pay und Google Pay
- Kontaktlose Zahlung per NFC
- Auch mit PIN, Chip und Swipe
Ausfallhonorar
Für entschuldigte Einheiten verrechne ich keinerlei Honorar, schließlich könnten Sie – genauso wie ich – z. B. kurzfristig erkranken. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich vereinbarte aber nicht wahrgenommene Termine mit einem Ausfallhonorar von EUR 30,- verrechne, wurde der Zeitraum doch ausschließlich für Sie reserviert (siehe Informationsblatt).
Zahlungsverzug/Verzugszinsen
Netto innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Dienstleistungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als annerkannt. Bei Zahlungsverzug werden 10% Verzugszinsen p.a. verrechnet.
*) Kostenzuschuss durch die Krankenkasse
Sie entscheiden selbst, ob Sie den Kostenzuschuss bei der Krankenkasse beantragen wollen; Zusatzversicherungen denken zumeist den Restbetrag ab.
Detail-Auflistung
ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
Einzelsitzung 50 Minuten 31,50 €
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
Einzelsitzung 50 Minuten 42,40 €
SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
Einzelsitzung 50 Minuten 45,00 €
Die Kosten werden nach Einreichen der Rechnung, einer Zahlungsbestätigung (Kontoauszug der Kartenzahlung) und der Bestätigung der ärztlichen Untersuchung von Ihrer Sozialversicherung rückerstattet. Die Bestätigung muss spätestens bis zur 2. Therapiesitzung (z. B. vom Hausarzt) bestätigt werden.
Bestätigung der ärztlichen Untersuchung
Bei einer Therapie, die mehr als 10 Sitzungen umfasst, müssen Sie VOR der 11. Sitzung einen Verlängerungsantrag für den Kostenzuschuss stellen. Dazu muss ich ein Formular über Ihren weiteren Therapieplan ausfüllen (so können bis zu 50 Sitzungen von der Sozialversicherung bewilligt werden; eine weitere Verlängerung ist möglich, diese müsste aber vom mir in einem erneuten Verlängerungsantrag begründet werden). Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Sozialversicherung.
ÖGK
SVS
BVAEB
Steuerliche Absetzbarkeit der Therapie- und Beratungskosten
Ausgaben für Psychotherapie können auch im Steuerausgleich als "Außerordentliche Kosten" geltend gemacht werden. Beratungs-, Coaching- oder Supervisionaufwendungen können steuerliche Werbungskosten (für Angestellte) bzw. Betriebsausgaben (für Selbständige) darstellen, wenn Sie dazu beruflich veranlasst sind. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt.
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